Fragen und Antworten zum Bachelor- und Masterstudium
Hinweis: Spätestens am Ende so gut wie jeder Antwort steht in Klammern, aus welcher Quelle sie stammt. Dabei steht:
- 'PAT' für Prüfungs- und Studienordnung Allgemeiner Teil
- 'PBT' für Prüfungs- und Studienordnung Besonderer Teil
- 'MHB' für Modulhandbuch
Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass diese Antworten ohne Gewähr erfolgen, letztlich entscheidend ist die Prüfungs- und Studienordnung.
Tübingen, 20.10.2009, Prof. Dr. R. Ziegler
1: Fragen zu Aufbau und Inhalten des Bachelorstudiums
2: Fragen zu Prüfungen im Allgemeinen
3: Fragen zu Orientierungsprüfung, Zwischenprüfung und Bachelorprüfung
4: Fragen zu Leistungspunkten (Credit Points), Maluspunkten, und Noten
7: Fragen zu Uni-oder Studienwechsel
1: Fragen zu Aufbau und Inhalten des Bachelorstudiums
- Wie lange dauert der Bachelorstudiengang Psychologie an der Uni Tübingen?
- Wie ist die gesamte Arbeitsbelastung pro Semester / pro Jahr?
- Was sind Module?
- Was ist der Inhalt und das Ziel einzelner Module?
- Was sind die Inhalte des Bachelorstudiums?
- In welchem Semester muss oder soll ich welche Veranstaltung besuchen?
- Muss ich mich für die Veranstaltungen anmelden?
- Kann ich jedes Modul / jede Veranstaltung besuchen?
- Welche Anwendungsschwerpunkte werden in Tübingen angeboten?
- Kann ich bestimmte Anwendungsschwerpunkte wählen?
- Was wird in der Anwendungsvertiefung der Anwendungsschwerpunkte gemacht?
- Was wird im Wahlpflichtbereich studiert?
- Was hat es mit dem Praktikum auf sich?
- Wird das Praktikum benotet?
- Können Praktika auch in einem Urlaubssemester absolviert werden?
- Aus welchem Bereich kann das Nichtpsychologische Nebenfach kommen?
- Was sind Schlüsselqualifikationen?
- Wie und wo erwerbe ich Schlüsselqualifikationen?
2: Fragen zu Prüfungen im Allgemeinen
- Welche Arten von Prüfungen gibt es?
- Wann werde ich über Zeitpunkt, Art und Umfang der studienbegleitenden Prüfungen informiert?
- Werden bei allen Lehrveranstaltungen als Prüfungsleistung schriftliche Prüfungen abgelegt?
- Wann muss ich mich zu studienbegleitenden Prüfungen anmelden?
- Bis wann kann ich mich von einer schriftlichen Prüfung, zu der ich mich angemeldet habe, wieder abmelden?
- Bis wann kann ich mich von einer mündlichen Prüfung, zu der ich mich angemeldet habe, wieder abmelden?
- Was passiert, wenn ich nicht zur Prüfung kommen kann, da ich plötzlich krank wurde?
- Was mache ich bei länger andauernden oder ständigen gesundheitlichen Beschwerden?
- Was mache ich, wenn ich Fristen zu Orientierungsprüfung, Zwischenprüfung, oder Bachelorprüfung nicht einhalte?
- Wie erfahre ich, dass ich eine Fachprüfung nicht bestanden habe?
- Wenn ich eine Prüfung, die aus mehreren Teilen besteht, nicht bestanden habe, muss ich dann alle Teile wiederholen?
- Kann ich eine bereits bestandene Prüfung wiederholen, um meine Prüfungsnote zu verbessern?
- Wie lange dauert eine Prüfung?
- Darf ich bei einer mündlichen Prüfung, die ich später auch absolvieren möchte, als Zuhörer bei einem anderen Prüfling dabei sein?
- Darf ich meine schriftlichen Prüfungsarbeiten einsehen?
3: Fragen zu Orientierungsprüfung, Zwischenprüfung, und Bachelorprüfung
- Welche Prüfungen gliedern die Studienjahre des Bachelorstudiums?
- Woraus besteht die Orientierungsprüfung?
- Bis wann muss die Orientierungsprüfung abgelegt werden?
- Wie oft kann die Orientierungsprüfung wiederholt werden?
- Bekomme ich ein Zeugnis für meine bestandene Orientierungsprüfung?
- Wie berechne ich die Note der Orientierungsprüfung?
- Welche Regelung gilt für die Wiederholung der Zwischenprüfung, Bachelorprüfung und Masterprüfung?
- Woraus besteht die Zwischenprüfung?
- Bis wann kann oder soll die Zwischenprüfung abgelegt werden?
- Erhalte ich automatisch ein Zeugnis meiner Zwischenprüfung?
- Wann ist die Orientierungsprüfung, Zwischenprüfung oder Bachelorprüfung bestanden?
- Woraus besteht die Bachelorprüfung?
- Gibt es eine Frist für die Bachelorprüfung?
4: Fragen zu Leistungspunkten (Credit Points), Maluspunkten, und Noten
- Was sind Leistungspunkte (LP) bzw. Credit Points (CP)?
- Woraus setzen sich die 240 Leistungspunkte des Bachelorstudiums der Psychologie zusammen?
- Wie werden die Leistungspunkte bescheinigt?
- Bekomme ich immer die volle Anzahl an Leistungspunkten unabhängig von der Benotung des Moduls?
- Wie viele Leistungspunkte brauche ich für einen Bachelorabschluss?
- Was ist ein Maluspunkt?
- Mit welchen Noten können Prüfungsleistungen bewertet werden?
- Bis zu welcher Note habe ich die Prüfung bestanden?
- Kann ich eine Benotung mit 'nicht ausreichend' im Nachhinein noch rückgängig machen?
- Wie berechnet sich die Modulnote?
- Wie berechnet sich meine Gesamtnote bei der Orientierungsprüfung?
- Wie berechnet sich meine Gesamtnote bei der Zwischenprüfung?
- Wie berechnet sich meine Gesamtnote bei der Bachelorprüfung?
- Wie werden die Noten in ECTS-Grade umgerechnet?
5: Fragen zur Bachelorarbeit
- Woraus besteht die Bachelorarbeit?
- Was ist das Ziel der Bachelorarbeit?
- Welche Bearbeitungszeit habe ich für meine Bachelorarbeit?
- Wann muss ich meine Bachelorarbeit abgeben?
- Wie lang darf der schriftliche Teil der Bachelorarbeit sein?
- Wer kommt als Betreuer meiner Bachelorarbeit in Frage?
6: Fragen zum Masterstudium
Ein zweisemestriger forschungsorientierter Masterstudiengang Psychologie wird voraussichtlich ab dem WS 2013/14 angeboten. Fragen und Antworten zum Masterstudium folgen zu gegebener Zeit.
7: Fragen zu Uni- oder Studienwechsel
- Werden meine an einer anderen Hochschule geleisteten Studienzeiten bzw. abgelegten Studien- und Prüfungsleistungen an der Uni Tübingen anerkannt?
- Wird meine an einer anderen Hochschule abgelegte Zwischenprüfung an der Uni Tübingen anerkannt?
- In wie weit werden mir meine Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in einem Diplomstudiengang in Psychologie oder in anderen Studiengängen angerechnet?
- Was ist mit Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen von staatlich anerkannten Fernstudien und an Berufsakademien?
- Wie werden Studienleistungen angerechnet, die außerhalb Deutschlands erbracht wurden?
- Ist es von Vorteil, wenn ich einen fachbezogenen Beruf ausübe bzw. ausgeübt habe?
- Ich möchte an eine andere Hochschule wechseln, was passiert mit meinen an der Uni Tübingen erbrachten Studienleistungen?
- Kann ich vom Diplomstudiengang in den Bachelor- bzw. Masterstudiengang wechseln?
- Kann ich mein im Diplomstudiengang Psychologie begonnenes Studium beenden?
1. Fragen und Antworten zu Aufbau und Inhalten des Bachelorstudiums
Wie lange dauert der Bachelorstudiengang Psychologie an der Uni Tübingen?
Der Bachelorstudiengang ist auf 8 Semester bzw. 4 Studienjahre ausgelegt (Regelstudienzeit). Er kann jährlich zum Wintersemester begonnen werden. (PAT §3 (2) & PBT §3 & MHB 1.2)
Wie ist die gesamte Arbeitsbelastung pro Semester / pro Jahr?
Die gesamte Arbeitsbelastung darf in einem Semester (einschließlich der vorlesungsfreien Zeit!) maximal 900 Stunden betragen (im Studienjahr also 1.800 Stunden). Wenn man das umrechnet bedeutet das, dass Studierende jährlich 45 Wochen lang jeweils 40 Stunden pro Woche arbeiten. (MHB 1.4)
Was sind Module?
Das Lehrangebot für das Bachelorstudium ist in Module gegliedert. Ein Modul enthält eine Lehrveranstaltung oder mehrere Lehrveranstaltungen zu einem bestimmten Themenkomplex. Module dienen der Strukturierung des Studiums, können unterschiedlich im Umfang sein und sich über ein oder mehrere Semester erstrecken.
Die Zuordnung einer Lehrveranstaltung zu einem bestimmten Modul ist im Modulhandbuch festgelegt. Außerdem ist die Zuordnung einer Lehrveranstaltung dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Das findet sich zum einen über das Campus-System der Uni Tübingen (-> Vorlesungsverzeichnis -> Fakultät 17), zum anderen auf der Internetseite zum Lehrveranstaltungsplan. (PAT §3 (1))
Was ist der Inhalt und das Ziel einzelner Module?
Darüber geben die Modulbeschreibungen im Modulhandbuch für jedes Modul im Detail Aufschluss. (MHB Seite 6ff.)
Was sind die Inhalte des Bachelorstudiums?
Zu den Inhalten des Bachelorstudiums gehören Pflichtveranstaltungen und Wahlpflichtveranstaltungen.
Pflichtveranstaltungen sind alle Basis- und Aufbaumodule sowie die Module Sozialpsychologie, Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitspsychologie, Psychometrie, Intervention und Evaluation, und die Bachelorarbeit + Kolloquium (eine komplette Übersicht findet sich in PBT, Tabelle A, Seite 4).
Zu den Wahlpflichtveranstaltungen gehören die selbst gewählten zwei Anwendungsvertiefungen und das Nichtpsychologische Nebenfach (vgl. PBT, Tabelle B, Seite 5).
In welchem Semester muss oder soll ich welche Veranstaltung besuchen?
Ein Beispielstudienplan für den Bachelorstudiengang findet sich im Modulhandbuch auf Seite 5. Im Modulhandbuch finden Sie bei jedem Modul auch eine Zeile 'Fachsemester', die angibt, in welchem Semester dieses Modul bzw. seine Veranstaltungen besucht werden sollen. Außerdem steht in der Zeile 'Voraussetzung für', wofür Sie die erfolgreiche Teilnahme dieses Moduls qualifiziert. Ob Sie zur Teilnahme bereits bestimmte Voraussetzungen mitbringen müssen, finden Sie unter 'Teilnahmevoraussetzungen'. (MHB 2. & Seite 6ff.)
Muss ich mich für die Veranstaltungen anmelden?
Generell ja, wobei die Anmeldung bereits vor Beginn des Semesters stattfindet, und zwar über das Campus-System. Eine Ausnahme stellen die Vorlesungen dar, für die üblicherweise keine Anmeldung notwendig ist. (FAQ zum Campus-System und Anleitung zur Prüfungsanmeldung)
Kann ich jedes Modul / jede Veranstaltung besuchen?
Prinzipiell ja, allerdings hängt der Zugang zu einem Modul teilweise von bestimmten Voraussetzungen ab, z.B. der erfolgreichen Teilnahme an einem oder mehreren anderen Modulen. Auch innerhalb eines Moduls können bestimmte Veranstaltungsabfolgen festgelegt sein. Beispielsweise ist üblicherweise die erfolgreiche Teilnahme an einer Vorlesung Voraussetzung für den Besuch eines Seminars, in dem bestimmte Inhalte der Vorlesung vertieft werden. In der Beschreibung jedes Moduls im Modulhandbuch können Sie die Voraussetzungen nachlesen. Daneben ist das Lehrangebot so gestaltet, dass alle Studierenden Veranstaltungen gemäß der Prüfungs- und Studienordnung sowie des Modulhandbuchs belegen können. Allerdings werden oft mehrere gleichwertige Veranstaltungen angeboten (z. B. im Sommersemester mehrere Seminare im Modul Sozialpsychologie), so dass jeder Studierende einen Platz in einem - aber nicht notwendigerweise genau in dem gewünschten - Seminar bekommt. (MHB Seite 6ff.)
Welche Anwendungsschwerpunkte werden in Tübingen angeboten?
Stand Oktober 2009 werden an der Uni Tübingen die folgenden drei Anwendungsschwerpunkte angeboten:
- Klinische Psychologie
- Wirtschaftspsychologie
- Wissens-, Kommunikations- und Medienpsychologie
Kann ich bestimmte Anwendungsschwerpunkte wählen?
Nein, alle drei Anwendungsschwerpunkte müssen studiert werden. In zwei Anwendungsschwerpunkten sollen aber vertiefte Fachkenntnisse erworben werden. Die Wahl der vertieft studierten Anwendungsschwerpunkte muss bis spätestens zum Beginn des sechsten Semesters erfolgen und muss dem Prüfungssekretariat Psychologie unverzüglich mitgeteilt werden. Die aktuell angebotenen Anwendungsschwerpunkte und die Zuordnung zu den Wahlpflichtmodulen legt die Studienkommission fest und veröffentlicht sie zu jedem Semester. (PBT §6 (5), MHB Mod:Anwver)
Was wird in der Anwendungsvertiefung der Anwendungsschwerpunkte gemacht?
Im Seminar werden die Kenntnisse über den aktuellen Forschungsstand vertieft. In der Projektarbeit wird ein empirisches Forschungsprojekt durchgeführt und hiervon ein detaillierter Bericht verfasst. (MHB Mod:Anwver1)
Was wird im Wahlpflichtbereich studiert?
Es werden Module mit fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen besucht, in denen berufsfeldorientierte Qualifikationen vermittelt werden. Dazu gehören Anwendungsvertiefung I & II sowie das Nichtpsychologische Nebenfachmodul. (PAT §1(2))
Was hat es mit dem Praktikum auf sich?
Im Rahmen des Bachelorstudiums muss ein Praktikum erbracht werden (d.h. innerhalb der Regelstudienzeit von 8 Semestern). Es gibt hierfür verschiedene Möglichkeiten:
Zum einen ist ein berufsorientiertes Praktikum oder ein angeleitetes Forschungspraktikum möglich, das von einem Diplom-Psychologen oder Masterabsolventen in Psychologie betreut wird. Dieses Praktikum soll mindestens 20 Wochen dauern und ist in Vollzeit abzuleisten, d.h. man arbeitet 40 Stunden pro Woche.
Eine andere Möglichkeit ist Psychologie ein Semester im Ausland zu studieren. (PBT § 6 (2) & MHB 1.3)
Wird das Praktikum benotet?
Nein, es wird nicht explizit benotet, sondern muss nur geleistet und ein Bericht darüber verfasst werden. (MHB Mod:Praktikum)
Können Praktika auch in einem Urlaubssemester absolviert werden?
Normalerweise sollten sie in das Studium integriert werden und innerhalb der Regelstudienzeit abgeleistet werden. Längere, berufsqualifizierende Praktika können jedoch als wichtiger Grund für eine Beurlaubung gelten, genauso wie Auslandsaufenthalte. (PAT §3 (2) &(3))
Aus welchem Bereich kann das Nichtpsychologische Nebenfach kommen?
Das Wahlpflichtmodul nichtpsychologisches Nebenfach kann aus einem der folgenden Gebiete gewählt werden, bei denen ein entsprechendes Lehrangebot vorliegt (Stand Oktober 2009):
Biologie, Geographie, Mathematik, Informatik, Erziehungswissenschaft, Philosophie, Sportwissenschaft, Sprachwissenschaft und Wirtschaftswissenschaften.
Laut PBT / MHB müssen im Nebenfach 10 Leistungspunkte erworben werden. Wie dies geschieht, wird von dem jeweiligen Fach festgelegt. Informationen dazu können Sie daher auch nur dort bekommen. Wenn Sie ein anderes Nebenfach studieren wollen, sollten Sie sich selbst um ein Angebot kümmern und dann die Genehmigung des Prüfungsausschusses einholen. In der PBT heißt es dazu: "Für andere Nebenfachmodule ist die Genehmigung des Prüfungsausschusses einzuholen. Diese ist in der Regel zu erteilen, soweit in diesen Fächern entsprechende Angebote vorliegen." (PBT §6 (6) & MHB Mod:Nebenf)
Was sind Schlüsselqualifikationen?
Schlüsselqualifikationen sind überfachliche, berufsfeldorientierte Fähigkeiten, wie z.B. Methoden- und Kommunikationskompetenz:
Präsentation, Beratung und Gesprächsführung; Sozialkompetenz und Persönlichkeits- und Selbstkompetenz. (PBT §4 (4))
Wie und wo erwerbe ich Schlüsselqualifikationen?
In den angebotenen Lehrveranstaltungen im Fach Psychologie werden neben dem fachspezifischen Wissen auch Schlüsselqualifikationen vermittelt, d.h. es müssen keine separaten Kurse zum Erwerb besucht werden. In den Modulbeschreibungen im Modulhandbuch finden Sie zudem, wie viele Leistungspunkte für Schlüsselqualifikationen vergeben werden und damit welcher Zeitaufwand ihnen zugerechnet wird. (PBT §4 (4))
2. Fragen und Antworten zu Prüfungen im Allgemeinen
Welche Arten von Prüfungen gibt es?
Zu unterscheiden sind studienbegleitende Prüfungsleistungen, die üblicherweise im Rahmen einzelner Lehrveranstaltungen zu erbringen sind (mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten, sonstige schriftliche Arbeiten), die Orientierungsprüfung, die Zwischenprüfung, und die Bachelorprüfung.
Wann werde ich über Zeitpunkt, Art und Umfang der studienbegleitenden Prüfungen informiert?
Der Leiter/die Leiterin der Lehrveranstaltung informiert die Studierenden, die an der Lehrveranstaltung teilnehmen, innerhalb der ersten drei Wochen nach Vorlesungsbeginn darüber. (PBT §8 (1) & PBT §12 (1) & PBT §14 (3))
Werden bei allen Lehrveranstaltungen als Prüfungsleistung schriftliche Prüfungen abgelegt?
Nein, in welcher Form die Prüfungsleistung erbracht werden soll, wird vom Veranstaltungsleiter zu Beginn der Veranstaltung festgelegt. Zudem gibt es auch Lehrveranstaltungen (Seminare, Kolloquien, Praktika, Projektarbeiten), bei denen die Beurteilung (evtl. auch nur teilweise) auf Grund von regelmäßigen schriftlichen oder mündlichen Beiträgen stattfinden kann. (PBT §12 (2) & PBT §14 (4))
Wann muss ich mich zu studienbegleitenden Prüfungen anmelden?
Die Anmeldung hat innerhalb der ersten 4 Wochen der Vorlesungszeit zu erfolgen. (PAT §7 (2))
Bis wann kann ich mich von einer schriftlichen Prüfung, zu der ich mich angemeldet habe, wieder abmelden?
Eine Abmeldung von einer schriftlichen Prüfung ist bis zur Ausgabe der Prüfungsaufgaben möglich. (PAT §13 (1))
Bis wann kann ich mich von einer mündlichen Prüfung, zu der ich mich angemeldet habe, wieder abmelden?
Die Abmeldung von einer mündlichen Prüfung muss spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin stattfinden. (PAT §13 (1))
Was passiert, wenn ich nicht zur Prüfung kommen kann, da ich plötzlich krank wurde?
Erscheint ein Studierender ohne triftigen Grund nicht zur Prüfung oder tritt nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von der Prüfung zurück, wird die Leistung mit 'nicht ausreichend' gewertet. Um dies zu verhindern, sind die Gründe für den Rücktritt oder das Nichterscheinen dem Prüfungsausschuss zeitnah schriftlich und glaubhaft vorzulegen. Falls der Studierende (oder ein von ihm allein zu versorgendes Kind) zur Zeit des Prüfungstermins krank war, kann als Beleg ein ärztliches Attest verlangt werden. (PAT §13 (2))
Was mache ich bei länger andauernden oder ständigen gesundheitlichen Beschwerden?
Falls Sie durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweisen können, dass Sie wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden nicht in der Lage sind, die Prüfungsleistungen wie vorgesehen zu erbringen, kann Ihnen der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine längere Bearbeitungszeit zugestehen oder Ihnen gestatten, die Prüfungsleistung in anderer, gleichwertiger Form zu erbringen. (PAT §9 (2))
Was mache ich, wenn ich Fristen zu Orientierungsprüfung, Zwischenprüfung, oder Bachelorprüfung nicht einhalte?
Dies bezieht sich auf die Fristen, bis zu denen in der Regel die Orientierungsprüfung, die Zwischenprüfung, und die Bachelorprüfung abgelegt werden müssen (nicht einzelne studienbegleitende Prüfungsleistungen!).
Wie erfahre ich, dass ich eine Fachprüfung nicht bestanden habe?
Der Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses informiert Sie mit Hilfe einer Rechtsbehelfsbelehrung darüber, in der auch die Möglichkeiten der Wiederholung der Prüfung genannt werden. (PAT §14 (2))
Wenn ich eine Prüfung, die aus mehreren Teilen besteht, nicht bestanden habe, muss ich dann alle Teile wiederholen?
Nein, es müssen immer nur die Prüfungsleistungen wiederholt werden, die beim ersten Versuch schlechter als mit 4 benotet wurden. Die Noten der übrigen Prüfungsleistungen des ersten Versuchs werden in die Notenberechnung miteinbezogen. (PAT §15 (2))
Kann ich eine bereits bestandene Prüfung wiederholen, um meine Prüfungsnote zu verbessern?
Nein, eine Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht erlaubt. (PAT §15 (2))
Wie lange dauert eine Prüfung?
Eine mündliche Prüfung dauert mindestens 30 Minuten und maximal 60 Minuten; eine schriftliche Prüfung dauert mindestens 30 Minuten und maximal 4 Stunden. (PAT §10 (5) & PAT §11 (4))
Darf ich bei einer mündlichen Prüfung, die ich später auch absolvieren möchte, als Zuhörer bei einem anderen Prüfling dabei sein?
Ja, soweit es die räumlichen Verhältnisse zulassen und der Prüfling nicht dagegen ist, sind Sie als Zuhörer zugelassen. (PAT §10 (4))
Darf ich meine schriftlichen Prüfungsarbeiten einsehen?
Ja, innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Prüfungsverfahrens kann der Prüfling auf Antrag Einsicht in seine Prüfungsarbeiten bekommen. Dieser Antrag ist schriftlich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen. (PAT §19)
3. Fragen und Antworten zu Orientierungs-, Zwischen- und Bachelorüfung
Welche Prüfungen gliedern die Studienjahre des Bachelorstudiums?
In der Regel wird das erste Studienjahr mit der Orientierungspruefung abgeschlossen, das zweite Studienjahr mit der Zwischenprüfung (dafür ist die Orientierungsprüfung Voraussetzung) und das vierte Studienjahr mit der Bachelorprüfung (dafür ist die Zwischenprüfung Voraussetzung). (PAT §3 (2))
Woraus besteht die Orientierungsprüfung?
Sie besteht aus der erfolgreichen Teilnahme an den beiden Basismodulen Forschungsmethoden und Statistik, die studienbegleitend in den ersten zwei Semestern geleistet werden soll. (PBT §8)
Bis wann muss die Orientierungsprüfung abgelegt werden?
Sie ist bis zum Ende des 2. Semesters abzulegen. Falls sie am Ende des 3. Semesters (inklusive etwaiger Wiederholungen) nicht abgeschlossen ist, hat der betreffende Student keinen Prüfungsanspruch mehr, es sei denn der Student hat die Fristüberschreitung nicht selbst zu verterten. (PAT §8 (1))
Wie oft kann die Orientierungsprüfung wiederholt werden?
Die Module, die Bestandteil der Orientierungsprüfung sind, dürfen in den Teilen, in denen sie nicht bestanden wurden, nur ein einziges Mal wiederholt werden. (PAT §15 (1))
Bekomme ich ein Zeugnis für meine bestandene Orientierungsprüfung?
Nein normalerweise nicht, auf Antrag wird Ihnen jedoch ein Zeugnis ausgestellt. (PAT §23)
Wie berechne ich die Note der Orientierungsprüfung?
Die Note der Orientierungsprüfung wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Noten der beiden Basismodule Forschungsmethoden und Statistik berechnet, der im Verhältnis 2: 3 durch die Leistungspunkte festgelegt ist. (Im Detail: Die Note des Basismoduls Forschungsmethoden wird mit 2 multipliziert und die Note des Basismoduls Statistik wird mit 3 multipliziert, das Ergebnis durch 5 geteilt.) (PBT §8 (2))
Welche Regelung gilt für die Wiederholung der Zwischenprüfung, Bachelorprüfung und Masterprüfung?
In diesen Fällen können die nichtbestandenen Teile der entsprechenden Module der Prüfung einmal wiederholt werden. (PAT §15 (2))
Woraus besteht die Zwischenprüfung?
Sie besteht aus der erfolgreichen Teilnahme an den folgenden Modulen, in denen studienbegleitende Prüfungsleistungen erbracht werden:
- Aufbaumodul Forschungsmethoden
- Aufbaumodul Statistik
- Basismodul Allgemeine und Biologische Psychologie
- Sozialpsychologie
- Entwicklungspsychologie
- Persönlichkeitspsychologie
- Psychometrie
- Basismodul Diagnostik
- Basismodul Wirtschaftspsychologie
- Basismodul Wissens-, Kommunikations- und Medienpsychologie
- Basismodul Klinische Psychologie.
(PBT §10)
Bis wann kann oder soll die Zwischenprüfung abgelegt werden?
Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung ist die erfolgreich absolvierte Orientierungsprüfung. In der Regel soll die Zwischenprüfung bis zum Vorlesungsbeginn des 5. Semesters studienbegleitend abgelegt werden. Falls sie jedoch zu Beginn des 7. Semesters noch nicht abgelegt wurde (inkl. etwaiger Wiederholungen), erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn der Student hat die Fristüberschreitung nicht selbst zu verschulden. (PBT § 9 (1) & (PAT §8 (2))
Erhalte ich automatisch ein Zeugnis meiner Zwischenprüfung?
Ja, über die bestandene Zwischenprüfung wird möglichst innerhalb von vier Wochen nach der letzten Prüfungsleistung ein Zeugnis ausgestellt, das die Gesamtnote sowie die Noten der Prüfungsleistungen enthält. (PAT §27)
Wann ist die Orientierungsprüfung, Zwischenprüfung oder Bachelorprüfung bestanden?
Die Prüfung ist jeweils bestanden, wenn alle für die entsprechende Prüfung vorausgesetzten Prüfungsleistungen erbracht wurden. Um Näheres über die jeweiligen Prüfungsleistungen zu erfahren, lesen Sie in den Besonderen Teilen der Prüfungsordnung Kapitel IV., V. und VI.
Woraus besteht die Bachelorprüfung?
Zulassungsvoraussetzung zur Bachelorprüfung ist die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung. Prüfungsleistungen sind die studienbegleitenden Prüfungsleistungen, das Praktikum und die Bachelorarbeit. Die erforderlichen studienbegleitenden Prüfungsleistungen müssen in folgenden Modulen erbracht werden:
- Aufbaumodul Allgemeine und Biologische Psychologie
- Aufbaumodul Diagnostik
- Intervention und Evaluation
- Aufbaumodul Wirtschaftspsychologie
- Aufbaumodul Wissens-, Kommunikations- und Medienpsychologie
- Aufbaumodul Klinische Psychologie
- Wahlpflichtmodul Anwendungsvertiefung I
- Wahlpflichtmodul Anwendungsvertiefung II
- Wahlpflichtmodul nichtpsychologisches Nebenfach.
(PBT §12)
Gibt es eine Frist für die Bachelorprüfung?
Indirekt ja: Die Bachelorprüfung gilt als endgültig nicht bestanden, wenn eine Zahl von sechs Maluspunkten überschritten worden ist. (PBT § 12 (3))
4. Fragen und Antworten zu Leistungspunkten (Credit Points), Maluspunkten, und Noten
Was sind Leistungspunkte (LP) bzw. Credit Points (CP)?
Der Arbeitsaufwand des Studiums wird mittels eines Leistungspunktesystems berechnet. Einzelnen Modulen sind Leistungspunkte (international ist von 'credits' oder 'credit points' die Rede) zugeordnet, die das Arbeitspensum des Moduls bzw. seiner Veranstaltungen beschreiben. Sie sind somit ein quantitatives Maß für den zeitlichen Studienumfang. Die Höhe der Leistungspunkte beschreibt die Arbeitsbelastung ('workload') für Studierende im Präsenzstudium, d.h. die eigentliche Unterrichtszeit in den Lehrveranstaltungen (SWS), und im Selbststudium, also die Zeit für Vor- und Nachbereitung, den Aufwand für Einzelleistungen (studienbegleitende Prüfungen), die Anfertigung der Bachelorarbeit sowie für Praktika.
Ein Leistungspunkt steht für einen Studienaufwand von 30 Stunden. In der Regel sollen (durchschnittlich) 30 LP pro Semester (60 LP pro Studienjahr) erworben werden. Falls ein Student weniger als 15 LP in einem Semester erarbeitet, wird ihm ein Maluspunkt aufgeschrieben. Das achtsemestrige Bachelor-Studium verlangt insgesamt den Erwerb von 240 LP. (PAT § 3 (4) & MHB 1.4)
Woraus setzen sich die 240 Leistungspunkte des Bachelorstudiums der Psychologie zusammen?
- 162 LP für die erfolgreiche Teilnahme an sogenannten Pflichtmodulen (davon 24 LP für den Erwerb von sogenannten Schlüsselqualifikationen)
- 28 LP für die erfolgreiche Teilnahme an drei sogenannten Wahlpflichtmodulen (davon 10 LP in einem nichtpsychologischen Nebenfachmodul
- 30 LP für ein abzuleistendes Praktikum
- 20 LP für die Bachelorarbeit (+ Kolloquium). (PBT § 6 (1) & MHB 1.3)
Wie werden die Leistungspunkte bescheinigt?
Die Leistungspunkte werden nach Feststellung der Leistungserbringung durch den Dozenten/die Dozentin auf einem Leistungsschein vermerkt, auf dem auch die Note steht. Die Scheine können dann in der Institutsbibliothek unter Vorlage des Studentenausweises abgeholt werden, wobei der Student selbst verpflichtet ist, diese als Nachweis in seinem Studienbuch aufzubewahren.
Bekomme ich immer die volle Anzahl an Leistungspunkten unabhängig von der Benotung des Moduls?
Ja, unabhängig von der Bewertung werden im Fall einer erfolgreichen Teilnahme an Veranstaltungen Leistungspunkte vergeben. Haben Sie beispielsweise die abschließende Klausur einer Vorlesung mit der Note 4 oder besser bestanden, bekommen Sie die dafür angegebenen Leistungspunkte bescheinigt. (PAT §3 (4))
Wie viele Leistungspunkte brauche ich für einen Bachelorabschluss?
Für den Bachelor of Science in Psychologie sind 240 LP zu erbringen. (PAT §3 (4))
Was ist ein Maluspunkt?
Wenn ein Studierender in einem Semester weniger als 15 Leistungspunkte erworben hat, erhält er einen Maluspunkt, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten. Maluspunkte werden nicht erteilt, wenn der Student nachweist, dass das zur Vermeidung der Maluspunkte notwendige Lehrangebot nicht bereitgestellt worden war oder wegen interner Zugangsbeschränkungen nicht wahrgenommen werden konnte. Die Entscheidung trifft der zuständige Prüfungsausschuss. Ab einer bestimmten Anzahl von Maluspunkten gilt die Bachelor- und Masterprüfung als nicht bestanden, Näheres dazu unter Bachelorprüfung bzw. Masterprüfung. Maluspunkte werden im Prüfungssekretariat aktenkundig gemacht. (PAT §15 (4))
Mit welchen Noten können Prüfungsleistungen bewertet werden?
1 = sehr gut: eine hervorragende Leistung
2 = gut: eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
3 = befriedigend: eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
4 = ausreichend: eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt
5 = nicht ausreichend: eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt
Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können die Noten um den Wert von 0,3 angehoben oder gesenkt werden. Die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 werden nicht vergeben. (PAT §12 (1) & (2))
Bis zu welcher Note habe ich die Prüfung bestanden?
Sobald Sie die Prüfung mit der Note 'ausreichend' (4) oder besser abgelegt haben, gilt sie als bestanden. (PAT §14 (1))
Kann ich eine Benotung mit 'nicht ausreichend' im Nachhinein noch rückgängig machen?
Falls Sie nicht zur Prüfung erschienen sind und dafür triftige Gründe haben, kann die Benotung noch rückgängig gemacht werden. Dafür sollten Sie jedoch unverzüglich eine schriftliche Erklärung an den Prüfungsausschuss richten, die diese Gründe näher erläutert bzw. Ihre Krankheit durch ein ärztliches Attest belegt. (PAT §13 (2))
Wie berechnet sich die Modulnote?
Die Noten der einzelnen Prüfungsleistungen innerhalb eines Moduls werden gemäß den Leistungspunkten gewichtet. Z. B. gibt es für das Modul Entwicklungspsychologie insgesamt 10 LP, davon entfallen 6 LP auf die Vorlesung, 4 LP auf das Seminar. Die Modulnote berechnet sich daher wie folgt:
(Note der VL * 6 + Note des Seminars * 4) / 10.
Z.B. 1,7 mal 6 plus 1,3 mal 4 = 10,2 plus 5,2 = 15,4. 15,4 dividiert durch 10 = 1,54.
Bei der Berechnung wird von jeder Note nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ungerundet gestrichen. (PAT §12 (2))
Wie berechnet sich meine Gesamtnote bei der Orientierungsprüfung?
Die Gesamtnote der Orientierungsprüfung ergibt sich aus dem Durchschnitt der Noten der einzelnen Module, gewichtet nach den Leistungspunkten der einzelnen Module (Basismodul Forschungsmethoden 4 LP, Basismodul Statistik 6 LP). (PBT §8 (2))
Wie berechnet sich meine Gesamtnote bei der Zwischenprüfung?
Die Gesamtnote der Zwischenprüfung ergibt sich aus dem Durchschnitt der Noten der einzelnen Module, gewichtet nach den Leistungspunkten der einzelnen Module. (PBT §10 (2))
Wie berechnet sich meine Gesamtnote bei der Bachelorprüfung?
Die Gesamtnote der Bachelorprüfung ergibt sich aus dem Durchschnitt der Noten aller studienbegleitenden Prüfungen in den vier Studienjahren und der Note der Bachelorarbeit, gewichtet nach den jeweiligen Leistungspunkten. (PBT §12 (10))
Wie werden die Noten in ECTS-Grade umgerechnet?
Darüber gibt knapp §12, Absatz 5 (Seite 8f.), des Allgemeinen Teils der Prüfungs- und Studienordnung Auskunft.
5. Fragen und Antworten zur Bachelorarbeit
Woraus besteht die Bachelorarbeit?
Die Bachelorabeit besteht aus drei Teilen:
Einem praktischen Teil, einer schriftlichen Arbeit, und dem erfolgreichen Abschluss eines begleitenden Kolloquiums. Der praktische Teil besteht aus der eigenständigen Durchführung eines empirischen Projekts, die schriftliche Arbeit (sogenannte Bachelorthese) aus einem schriftlichen Forschungsbericht über dieses Projekt (zusammen ergeben der praktische Teil und die schriftliche Arbeit 12 LP). Im Kolloquium (8 LP) wird regelmäßig der Fortgang des Forschungsprojekts besprochen. Insgesamt wird die Bachelorarbeit mit 20 LP gewertet. (PBT § 12 (4) & MHB Mod:Bacarb)
Was ist das Ziel der Bachelorarbeit?
Der Studierende soll belegen, dass er in der Lage ist, in einem Projekt in Wissenschaft oder Praxis im Bereich der Psychologie mitzuarbeiten. (PBT §12 (4))
Welche Bearbeitungszeit habe ich für meine Bachelorarbeit?
Der schriftliche Teil der Bachelorarbeit (Bachelorthese) soll innerhalb von vier Monaten erstellt werden. (PBT §12 (5))
Wann muss ich meine Bachelorarbeit abgeben?
Die Bachelorarbeit muss spätestens am letzten Tag des betreffenden Semesters abgegeben werden, d.h. die Bachelorarbeit muss mindestens vier Monate vor Ende des Semesters begonnen werden. (PBT §12 (5))
Wie lang darf der schriftliche Teil der Bachelorarbeit sein?
Er darf 40 Seiten nicht überschreiten. (PBT §12 (5))
Wer kommt als Betreuer meiner Bachelorarbeit in Frage?
Die Ausgabe, Betreuung und Prüfung der Bachelorarbeit erfolgt durch einen Professor, Hochschul- oder Privatdozenten des Psychologischen Instituts. Ausnahmen müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Der Kandidat kann eigene Themenvorschläge einbringen. (PBT §12 (7))
7. Fragen und Antworten zu Uni- oder Studienwechsel
Werden meine an einer anderen Hochschule geleisteten Studienzeiten bzw. abgelegten Studien- und Prüfungsleistungen an der Uni Tübingen anerkannt?
Ja, Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen in dem gleichen oder einem verwandten Studiengang an einer deutschen Universität (oder einer gleichgestellten Hochschule in Deutschland) werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung angerechnet. Noten von anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen werden, wenn die Notensysteme vergleichbar sind, übernommen und mit der entsprechenden Gewichtung in die Gesamtnote miteinbezogen. Bei unvergleichbaren Notensystemen werden die Leistungen nur mit dem Vermerk 'bestanden' aufgenommen. (PAT §16 (5) ) (PAT §16 (1))
Wird meine an einer anderen Hochschule abgelegte Zwischenprüfung an der Uni Tübingen anerkannt?
Ja, die Zwischenprüfung in einem gleichen oder einem verwandten Studiengang an einer deutschen Universität (oder einer gleichgestellten Hochschule in Deutschland) wird ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. (PAT §16 (1))
Inwieweit werden mir meine Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in einem Diplomstudiengang in Psychologie oder in anderen Studiengängen angerechnet?
Sie werden anerkannt, soweit sie gleichwertig sind, d.h. wenn sie in Inhalt, Umfang und Anforderungen den Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiengangs Psychologie im Wesentlichen entsprechen. (PAT §16 (2))
Was ist mit Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen von staatlich anerkannten Fernstudien und an Berufsakademien?
Hier gilt das, was in den drei vorangegangen Fragen als Antwort aufgeführt ist. (PAT §16 (3))
Wie werden Studienleistungen angerechnet, die außerhalb Deutschlands erbracht wurden?
Dies ist besser im Einzelfall zu klären. Dabei werden die von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen mit Partnerhochschulen beachtet. Am besten wenden Sie sich an den Leiter des Prüfungsausschusses für das Fach Psychologie. (PAT §16 (2))
Ist es von Vorteil, wenn ich einen fachbezogenen Beruf ausübe bzw. ausgeübt habe?
Ja, fachbezogene, berufspraktische Tätigkeiten werden angerechnet. (PAT §16 (4))
Ich möchte an eine andere Hochschule wechseln, was passiert mit meinen an der Uni Tübingen erbrachten Studienleistungen?
Das Leistungspunktsystem der Bachelorstudiengänge ist kompatibel mit dem ECTS (European Credit Transfer System), d. h. ein Transfer der Leistungspunkte in andere, insbesondere ausländische Studiengänge ist möglich. (MHB 1.5)
Kann ich vom Diplomstudiengang in den Bachelor- bzw. Masterstudiengang wechseln?
Ja, bereits eingeschriebene Studierende können ihr Studium auch nach der neuen Prüfungs- und Studienordnung fortsetzen und abschließen. Dazu muss gegenüber dem Prüfungsausschussvorsitzenden eine unwiderrufliche Erklärung abgegeben werden. (PBT § 16 (3))
Kann ich mein im Diplomstudiengang Psychologie begonnenes Studium beenden?
Ja, bereits eingeschriebene Studierende, die ihr Studium nach der Prüfungs- und Studienordnung für den Diplomstudiengang Psychologie vom 10. Oktober 2001 begonnen haben, können ihr Studium nach der alten Prüfungs- und Studienordnung abschließen. (PBT § 16 (2))


